Gemäß dem Leitbild des KiTa Zweckverbands erfüllt dieser einen öffentlichen und einen kirchlichen Auftrag und dient der nachhaltigen Unterstützung von Familien und dem Wohl der Kinder. Sie zu unterstützen und ihnen Halt und Geborgenheit zu geben, zählt zu unseren vorrangigsten Aufgaben. Das Wohl des Kindes steht für den KiTa Zweckverband als werteorientiertem Träger von Kindertageseinrichtungen an oberster Stelle.
Mit Sorge nehmen wir wahr, dass die Fälle von Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben. Unsere Bemühungen, das Kindeswohl zu schützen, reichen von der kompetenten pädagogischen Betreuung über die aufmerksame Beobachtung im Hinblick auf etwaige Auffälligkeiten bis hin zur Beratung von Eltern oder Weitervermittlung zu Beratungsstellen. Die Mitarbeitenden in unseren Kindertageseinrichtungen sehen sich in diesem Zusammenhang mit neuen Herausforderungen konfrontiert: Sie übernehmen zunehmend die Anwaltschaft für Kinder, vermitteln in Erziehungs- und Beziehungsangelegenheiten innerhalb der Familie und kommen mitunter in die Situation, staatliche Institutionen einschalten zu müssen. Die Grundlage des letzten Aspekts liegt im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, § 8a) begründet. Demnach haben Fachkräfte aus Einrichtungen und Träger der Kinderhilfe einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung inne. Beim KiTa Zweckverband existieren geregelte Verfahrensabläufe für solche Gefährdungen. Ein kompetentes Fachteam aus der Geschäftsstelle steht den geschulten KiTa-Leitungen und Kinderschutzfachkräften jederzeit zur Seite. Handlungsleitendes Ziel ist dabei stets die Prävention bzw. frühzeitige Abwendung der Gefährdung.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) des KiTa Zweckverbands soll dafür sorgen, dass jede und jeder sich innerhalb der Geschäftsstelle und aller angeschlossenen Kindertageseinrichtungen geschützt und wertgeschätzt fühlt – insbesondere Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Innerhalb der Geschäftsstelle bilden hierbei Praktikantinnen und Praktikanten, minderjährige Auszubildende sowie Mitarbeitende aus den Kindertageseinrichtungen und Besucherinnen und Besucher, die unter die Gesichtspunkte der Schutz- und Hilfebedürftigkeit fallen. Gemeinsam tragen wir eine hohe Verantwortung. Uns ist bewusst, dass unser Institutionelles Schutzkonzept nur dann erfolgreich gelebt werden kann, wenn jede und jeder Mitarbeitende mit einer wertschätzenden Grundhaltung seinem Gegenüber begegnet. Darüber hinaus ist die Etablierung einer hohen Achtsamkeit gegenüber jeglicher Gewalt unabdingbar. Hierbei ist es egal, ob es sich um Sprache, Handeln, Symbolik oder Missachtung handelt. Für alle pädagogischen Fachkräfte ist die Prävention gegen Gewalt schon immer Bestandteil ihres professionellen Handelns gewesen. Das Institutionelle Schutzkonzept soll allen Mitarbeitenden des KiTa Zweckverbandes ein Handlungs- und Orientierungsleitfaden sein.
Hier finden Sie das Institutionelle Schutzkonzept zum Download.
Das Sexualpädagogische Rahmenkonzept ist grundsätzlicher Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Grundlage bilden dafür das Leitbild des KiTa Zweckverbandes, das Kinderbildungsgesetz NRW (kurz: KiBiz) einschließlich der Bildungsgrundsätze NRW, das KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch, die Kinderrechte (UN-Kinderrechtskonventionen) und alle Regelungen zum Kinderschutz (speziell Bundeskinderschutzgesetz und § 8 SGB VIII). Dieses Rahmenkonzept stellt die einheitliche Grundlage zum Thema Sexualität in allen Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes dar. Es ist die Basis, auf der die KiTas sich intensiv mit der sexualpädagogischen Erziehung und Bildung der Kinder befassen. Es macht die Kinder sprachfähig gegenüber ihrem eigenen Körper und gibt den Mitarbeitenden Sicherheit im Umgang mit dem Thema Sexualität in der Einrichtung auch gegenüber den Eltern. Die Mitarbeitenden können sich klar positionieren und verdeutlichen, wie mit sexualpädagogische Themen innerhalb der KiTa umgegangen wird. Damit sich die Kinder in der KiTa wohl fühlen können und bestmögliche Entwicklungsbedingungen vorfinden, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern notwendig. Dies setzt voraus, dass Eltern Transparenz und Offenheit erfahren. So sollten Eltern wissen, dass Sexualpädagogik selbstverständlicher Bestandteil der Bildungsarbeit in der Kindertageseinrichtung ist und ggf. auch, wie diese umgesetzt wird.
Hier finden Sie das sexualpädagogische Rahmenkonzept zum Download.
Ansprechpersonen
Eva Ortmann
Tel.: 0201 8675336-35
geschaeftsfuehrung@kita-zweckverband.de
Ute Felter
Tel.: 0160 90182794
ute.felter@kita-zweckverband.de