(Update: 17. März 2020, 21:20 Uhr)
Wichtiger Hinweis für alle Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes betreuen lassen:
Wie Ministerpräsident Armin Laschet am Nachmittag des 13. März 2020 in einer Presskonferenz in Düsseldorf bekannt gegeben hat, werden neben den Schulen auch die Kindertageseinrichtungen in NRW geschlossen: ab kommenden Montag (16. März) zunächst bis einschließlich 19. April (Ende der Osterferien).
Er hat auch deutlich gemacht, dass für Eltern, die beide oder alleinerziehend in der sogenannten „kritischen Infrastruktur" tätig sind, notfallmäßige Betreuungsmöglichkeiten gefunden werden müssen. (offizielle Presseerklärung unter: https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung) Zu diesem Zweck hält der KiTa Zweckverband in jeder Einrichtung eine Notbetreuung vor.
Die einzelnen Kommunen und Kreise des Bistums Essen tagen nun zeitnah, um den besagten Personenkreis, der seine Kinder weiterhin betreut wissen darf, einzugrenzen.
Hierzu wird es laufend auf unserer Homepage aktuelle Informationen geben!
(Presseanfragen zu diesem Thema werden über kommunikation@kita-zweckverband.de entgegengenommen.)
Fest steht, dass die in den Notgruppen betreuten Kinder bestimmte Gesundheitsvoraussetzungen erfüllen müssen:
Informationen aus den Städten:
Bottrop:
Da es Personal gibt, das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Grundversorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen benötigt wird, ist die Betreuung der Kinder von Eltern, die beide diesen Berufsgruppen angehören und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, sicherzustellen.
Die betroffenen Berufsgruppen im Einzelnen: Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Altenheim, Pflegedienst, niedergelassene Ärzte und deren Personal, Apotheker, Krisenstab, Bürgertelefon, Koordinierungsgruppe Krisenstab, Gesundheitsamt, Justizvollzugsanstalten.
Gelsenkirchen:
Eine Notbetreuung gilt für Eltern in einer Schlüsselposition, d. h. Angehörige von Berufsgruppen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe; der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz); der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr); der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Eine Betreuung erfolgt nur, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Gelsenkirchen_Erklärung Arbeitgeber Gelsenkirchen_Elterninformation
Duisburg:
Eine Notbetreuung gilt für Eltern in einer Schlüsselposition, d. h. Angehörige von Berufsgruppen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe; der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz); der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr); der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Eine Betreuung erfolgt nur, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Duisburg_Erklärung Arbeitgeber Duisburg_Elterninformation
Bochum:
Das Jugendamt Bochum empfiehlt, bei folgenden Berufen der Eltern einen kritischen Infrastrukturberuf anzunehmen und die Kinder zu betreuen: medizinisches Personal in Krankenhäusern und Arztpraxen; anderes Personal (z. B. Reinigung und Küche) in Krankenhäusern und Praxen; Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankentransportdienst; Personal in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen sowie in ambulanten Pflegediensten; Beschäftigte im Polizeidienst; Beschäftigte der Stadtverwaltung, des Jobcenters, der Stadtwerke und der Bogestra, die für die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen (z. B. Leistungsgewährung) unverzichtbar sind; Beschäftigte in Einrichtungen der Jugendhilfe und der Flüchtlingshilfe; Personal in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen.
Diese Aufzählung ist sicher nicht abschließend und kann ebenfalls in den nächsten Tagen in der gemeinsamen Diskussion geschärft werden.
Folgendes Antragsformular auf Ausnahme vom Zutrittsverbot des Betreuungsangebotes der Einrichtungen und folgendes Formular für den Nachweis des Arbeitgebers zur Unentbehrlichkeit müssen am Dienstag, 17.3.2020, in den Einrichtungen ausgefüllt vorliegen, sollte ein Kind betreut werden müssen: Bochum_Antrag Ausnahme Zutrittsverbot
Essen:
Laut Erlass soll eine Notbetreuung für die Kinder „unentbehrlicher Schlüsselpositionen“ in allen Kindertageseinrichtungen in Essen eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Eine solche Notbetreuung kann nur dann angeboten werden, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist und wenn beide Elternteile/Erziehungsberechtigten bzw. der/die Alleinerziehende zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählen.
Zur kritischen Infrastruktur zählen die folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Arztpraxen, Senioreneinrichtungen/ambulante Pflegedienste, Fahrdienste wie Krankentransporte und Taxis, Feuerwehr, Polizei, pharmazeutische Betriebe, Lebensmittelversorgung, Stadtverwaltung, Justiz, Energieversorgung wie Netzbetreiber und Tankstellen, Wasserversorgung, (Abfall-)Entsorgung, Kindertageseinrichtungen/Tagespflege, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, öffentlicher Personennahverkehr.
Für die Notbetreuung ist bis Mittwoch, 18. März, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz in der Einrichtung der kritischen Infrastruktur vorzulegen.
Oberhausen:
Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.
Schlüsselpersonen sind: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Bis Mittwoch, 18.3.2020, müssen Eltern folgende Formulare ausgefüllt der KiTa vorlegen, um eine Notfallbetreuung erhalten zu können.
Oberhausen_Bescheinigung Arbeitgeber NEU Oberhausen_Bescheinigung Gesundheitszustand Kind NEU
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