Im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus hat das Land NRW am 13.03.2020 beschlossen, dass ab dem 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 die Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben.
Die Schließung der Kindertageseinrichtungen hat auch Auswirkungen auf die Verpflegung der Kinder.
Der KiTa Zweckverband hat sich aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu entschieden, auf die Zahlungen der Beköstigungsbeiträge für den Monat April für alle Kinder (auch für die Kinder in der Notbetreuung und die Kinder, die am Verpflegungsportal (KiTaPLUS) teilnehmen,) zu verzichten.
Das bedeutet für Eltern, dass Ende April kein Geld für die Beköstigung im Monat April vom Konto eingezogen wird. Eltern, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, werden gebeten, die Zahlung im April auszusetzen. Eltern, die den Betrag für April in die Barkasse einzahlen, werden gebeten, dies nicht zu tun. Eltern, deren Kinder am Verpflegungsportal (KiTaPLUS) teilnehmen, bitten wir, die bereits getätigten Bestellungen für April im Verpflegungsportal (KiTaPLUS) zu stornieren.
Bitte beachten Sie, dass die Ende März eingezogenen Beträge rückwirkend für den Leistungsmonat März gezahlt wurden.
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