Gute Nachrichten haben uns aus der Bundespressekonferenz erreicht. Es geht um die auch von uns schon lange angemahnten bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für KiTas.
Bisher scheiterten alle Bemühungen bei der Zuständigkeit im Bund-Länder-Gerangel. Nun legte Professor Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer ein Rechtsgutachten vor, in dem er feststellte, dass eindeutig der Bund aktiv werden müsse.
Caritasverband, AWO und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatten die Expertise in Auftrag gegeben. Die Caritas und der Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) setzen sich seit Längerem für ein Bundesqualitätsgesetz mit einheitlichen Standards wie beispielsweise eine bessere Fachkräfte-Kind-Relation, eine klare Benennung von Fachkraft-Stunden oder einheitliche Vorgaben für die Ausstattung der Einrichtungen ein. Wir sind uns dabei sehr einig mit ihnen.
Der KiTa Zweckverband orientiert sich seit Jahren am KTK-Gütesiegel, wir würden aber die Einführung länderübergreifender Standards klar begrüßen. Dabei muss jedoch eine Voraussetzung erfüllt sein: Eine auskömmliche Bereitstellung der finanziellen Mittel muss gewährleistet werden. Es kann nicht sein, dass die Träger damit allein gelassen werden.
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