Zweckverband Katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen

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„Meilenstein für die Rechte unserer Jüngsten“

Der KiTa Zweckverband im Bistum Essen begrüßt die Anerkennung des dritten Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig kritisiert der Verband jedoch das zögerliche Verhalten anderer Staaten. Die deutsche Ratifikationsurkunde war am Donnerstag (28. Februar) bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York hinterlegt worden.

 

Das Zusatzprotokoll soll Jugendlichen ermöglichen, Verletzungen ihrer Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention künftig beim Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen zu können. „Das ist ein Meilenstein“, freut sich Peter Wenzel, Geschäftsführer des KiTa Zweckverbands. „Die Rechte bekommen dadurch eine neue Verbindlichkeit und bleiben nicht länger nette Absichtserklärungen auf geduldigem Papier.“

 

Laut Bundesfamilienministerium tritt das Abkommen in Kraft, wenn es insgesamt zehn Staaten ratifiziert haben. Deutschland ist nach Angaben des Ministeriums erst der dritte Staat weltweit und der erste europäische Staat, der dieses neue Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkennt. „Hierfür müssten sich die Vereinten Nationen im Grunde eine erste Rüge von Jugendlichen einhandeln“, findet Peter Wenzel. „Es ist ein Skandal, dass die Rechte von Kindern in den Mitgliedsstaaten derart stiefmütterlich behandelt werden. Da nützen dann auch die besten Absichten und Zusatzprotokolle nichts mehr.“ In einem Brief fordert Wenzel nun Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, auf, das Thema auch auf Europaebene zu forcieren.

 

Auch die Bundesrepublik sieht der KiTa Zweckverband weiter in der Pflicht. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hatte nach der Ratifizierung erklärt, Deutschland sei Vorreiter bei der Stärkung von Kinderrechten. „Diesen großen Worten müssen Taten folgen – nicht nur bei der weiteren Umsetzung des Zusatzprotokolls“, mahnt Peter Wenzel. Seit Jahren setzt sich der KiTa Zweckverband unter anderem dafür ein, dass die Rechte des Nachwuchses auch ins Grundgesetz aufgenommen werden. „Vorreiter für Kinderrechte“, so Wenzel, „sollten sich diesem Wunsch anschließen.“

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