(Update: 20. April 2020, 9:25 Uhr)
Am 15. April 2020 tagte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise zu beraten. Dieses Gespräch führte auch zu weiteren Entscheidungen im Bezug auf die Betreuung von Kindern.
Und so heißt es im Beschluss-Papier: „Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. [...] Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme [...] der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen.“
Am 13. März 2020 wurde seitens der Landesregierung beschlossen, dass unsere KiTas zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben und lediglich Eltern in Schlüsselpositionen einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Nun wird das Betretungsverbot auf unbestimmte Zeit verlängert. Einzig der Kreis der anspruchsberechtigten Personen für eine Notbetreuung wird vergrößert. Die Konkretisierung, auf welche Berufsgruppen sich diese Neuerung bezieht, erwartet der KiTa Zweckverband in den kommenden Tagen und wird diese Information nach Veröffentlichung auch an dieser Stelle zeitnah bekannt geben.
Im Beschluss heißt es weiter: „Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.“
Über konkrete Maßnahmen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell in den KiTas tätig sind, geschützt werden können, hat der Krisenstab in den vergangenen Tagen beraten. Eine Information dazu wird zeitnah die Beschäftigten erreichen. Die aktuell etablierte Arbeit im Homeoffice wird weitergeführt.
Darüber hinaus möchte der KiTa Zweckverband besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, die zu einer Risikogruppe gehören. Dieser Personenkreis sollte möglichst in Heimarbeit tätig sein.
Update vom 17. April, 11:15 Uhr
Am gestrigen Donnerstag gab Familienminister Joachim Stamp weitere Details bekannt. So teilte er mit: „Wir werden die Notbetreuung auf etwa 10 Prozent der Kinder anheben und morgen [Anm.: am 17. April 2020] kommunizieren, wer alles in den Genuss der Notbetreuung kommen kann.“ Gültig werde die neue Regelung voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche, sagte Stamp.
Update vom 17. April, 18:55 Uhr
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat heute beschlossen, unter Leitung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs ein Konzept zu Möglichkeiten einer stufenweisen Öffnung bei der Kindertagesbetreuung vorzubereiten. Wie bereits in der gestrigen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung beschlossen, wird die derzeitige Notbetreuung ab Donnerstag, 23. April 2020, um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für Montag, 27. April 2020, wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.
Hier die Originalmeldung des Familienministeriums NRW: https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/stamp-stufenweise-oeffnung-bei-kindertagesbetreuung-wird-auf-erwerbstaetige
Update vom 20. April, 9:25 Uhr
Das Betretungsverbot wird zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
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