Am heutigen 23. April 2020 tritt die in der vergangenen Woche beschlossene stufenweise Öffnung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen in Kraft. Die Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur wurden um einige Tätigkeitsfelder erweitert, ab dem kommenden Montag haben auch alleinerziehende Berufstätige Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Das grundsätzliche Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen bleibt bestehen.
Erst am Dienstagabend hat das Familienministerium zu diesem Entschluss eine Fachempfehlung veröffentlicht. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Themen wird den Trägern von Kindertageseinrichtungen eine große Verantwortung übertragen und die Möglichkeit zu individuellen Lösungen gegeben.
Da der Krisenstab schon im Vorfeld der Veröffentlichung Konkretisierungen zu diesen Themen erarbeitet hat, konnten gestern sowohl die Mitarbeitenden als auch die Eltern mit konkreten Hinweisen zu dem künftigen Personaleinsatz, weiteren Hygienestandards und pädagogischen Maßnahmen informiert werden. Dem KiTa Zweckverband ist bewusst, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Familien aktuell oberste Priorität hat.
Trotz aller Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos lässt sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis sechs Jahren nur schwer umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass Maßnahmen ergriffen werden, die helfen, dies zumindest teilweise zu kompensieren. Daher sind auch weiterhin die Eltern dazu angehalten, ihre eigenen und die Sozialkontakte ihrer Kinder auf das nötigste Maß zu beschränken: zum Schutz der Familien, aber auch zum Schutz der Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen. Zudem wird darauf verwiesen, das erweiterte Betreuungsangebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
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