Kindern Halt und Geborgenheit zu geben, zählt für den KiTa Zweckverband als Träger von über 250 Kindertageseinrichtungen zu seinen vorrangigsten Aufgaben. Als schwächste Gruppe in der Gesellschaft müssen Kinder intensiv in den Blick genommen und geschützt werden – nicht nur in Zeiten der Pandemie. Alle Kinder müssen die Chance haben, als starke Persönlichkeit aufzuwachsen, ihre Rechte zu kennen und die Achtung dieser zu erfahren.
Kinderschutz hat im KiTa Zweckverband höchste Priorität
Das Kindeswohl bzw. der Kinderschutz ist seit jeher ein zentrales Thema in den Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbands, das mit hoher Priorität und Transparenz behandelt wird. „Mit Sorge nehmen wir wahr, dass die Fälle von Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben“, berichtet die verantwortliche Kinderschutzfachkraft des KiTa Zweckverbandes Eva Ortmann. „Umso wichtiger ist es, dass der Kinderschutz in allen KiTas im KiTa Zweckverband fest verankert ist. Unter Kinderschutz verstehen wir grundsätzlich den Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch aber – im weiteren Verständnis – auch den Schutz vor Diskriminierung, Krankheit oder ähnlichem. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, haben wir ein Institutionelles Schutzkonzept sowie ein sexualpädagogisches Rahmenkonzept aufgesetzt, welche maßgeblich für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Geschäftsstelle sind“, so Ortmann.
Interne Schulung zur Kinderschutzfachkraft
„Neben diesen verbindlichen, schriftlich fixierten Standards haben wir in den vergangenen Jahren rund 60 insoweit erfahrene Fachkräfte ausgebildet, welche speziell im Kinderschutz geschult sind. Sie beraten die Kolleginnen und Kollegen in den Kindertageseinrichtungen, nehmen bei Bedarf eine Risikoeinschätzung vor und erarbeiten gemeinsam weitere Verfahrensschritte, ohne die direkte Fallverantwortung zu übernehmen“, betont sie weiter. Regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeitenden würden außerdem dazu beitragen, das Wissen stets präsent zu halten, denn: Die Einhaltung von Kinderrechten nimmt in den Kindertageseinrichtungen und der Geschäftsstelle einen hohen Stellenwert ein!
Kinderrechte achten und Partizipation ermöglichen
„Selbstbewusste, gestärkte Kinder sind vor Gefährdungen jeglicher Art am besten geschützt. Deshalb ist es für uns alle selbstverständlich, dass jedes Kind in seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Darüber hinaus erfahren sich die Kinder in unseren KiTas als Teil einer Gemeinschaft, in der alle von Geburt an die gleichen Rechte haben. Diese Kinderrechte zu vermitteln, zu leben und zu achten, ist die Pflicht von uns allen“, betont Ute Felter, Kinderschutzfachkraft und Fachberaterin. Dabei sei es besonders wichtig, dass die Kinder im Alltag altersgerecht beteiligt werden. Dazu gehören das Äußern der eigenen Meinung, das gemeinsame Erarbeiten von Regeln für den Umgang mit Konflikten sowie Kinderkonferenzen zu bestimmten Themen. All dies ist in den Konzeptionen der Einrichtungen fest verankert und wird somit gelebt und vermittelt.
Zusammenarbeit mit Familien
Ein weiterer zentraler Aspekt im Kinderschutz sei außerdem die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien. Da diese zum Wohle des Kindes und seiner Entwicklung unerlässlich ist, stehen sich Kindertageseinrichtung und Eltern offen gegenüber und bereichern sich gegenseitig. Ein wertschätzender Umgang, die Kommunikation und Transparenz sind in der täglichen Arbeit essentiell.
Institutionelles Schutzkonzept und sexualpädagogisches Rahmenkonzept
Im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch wurde in diesem KiTa-Jahr das Institutionelle Schutzkonzept aktualisiert und inhaltlich weiterentwickelt. Das Konzept soll dafür sorgen, dass jede und jeder sich innerhalb der Geschäftsstelle und aller angeschlossenen Kindertageseinrichtungen geschützt und wertgeschätzt fühlt; insbesondere Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Das Sexualpädagogische Rahmenkonzept stellt – angelehnt an das Leitbild des KiTa Zweckverbandes, das Kinderbildungsgesetz NRW einschließlich der Bildungsgrundsätze NRW, das KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch, die Kinderrechte sowie an weitere gesetzliche Regelungen – eine einheitliche Grundlage zur Thematisierung von Sexualität in den Kindertageseinrichtungen im KiTa Zweckverband dar. Es ist die Basis, auf der die KiTas sich intensiv mit der sexualpädagogischen Erziehung und Bildung der Kinder befassen.
Kinderschutz während der Corona-Krise
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat die hohe Bedeutung des Kinderschutzes abermals verstärkt. Das Fehlen von sozialen Kontakten in Gruppen, vor allem gleichaltriger Kinder, miterlebte Sorgen und Nöte in den Familien sowie verminderte Bildungschancen geben nur einen Teil der Situationen wieder, die viele Kinder im vergangenen Jahr als traumatisch erlebt haben, die sie nachhaltig prägen. Zahlreiche Maßnahmen und großes persönliches Engagement seitens der pädagogischen Fachkräfte vor Ort sorgten und sorgen dafür, den Kontakt zu den Familien in dieser herausfordernden Zeit zu halten. Durch regelmäßige Telefonate mit den Eltern und Kindern sowie durch Angebote, die dazu einluden, die KiTa aufzusuchen (z. B. um Fenster-Gespräche zu führen oder Beschäftigungsideen und -materialien für die Zeit zu Hause abzuholen) gelang es den Erzieherinnen und Erziehern, Ansprechperson für alle Familien zu bleiben und diese auch in Zeiten des Betretungsverbotes bedarfsgerecht zu beraten, zu unterstützen und das Kindeswohl im Blick zu behalten.
Mehr erfahren:
Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, das Institutionelle Schutzkonzept sowie das Sexualpädagogische Rahmenkonzept herunterzuladen, erhalten Sie hier: https://www.kita-zweckverband.de/ueber-uns/kinderschutz-und-praevention.html
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Mehr Infos zum Institutionellen Schutzkonzept und sexualpädagogischen Rahmenkonzept finden Sie hier.
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