Das Kindeswohl bzw. der Kinderschutz ist seit jeher ein zentrales Thema in den Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbands, das mit hoher Priorität und Transparenz behandelt wird. Im Rahmen der Erfüllung politischer und kirchlicher Vorgaben – und darüber hinaus – nimmt der KiTa Zweckverband Kinder als schwächste Gruppe in der Gesellschaft intensiv in den Blick, schützt sie und gibt ihnen die Chance, als starke Persönlichkeit aufzuwachsen, ihre Rechte zu kennen und die Achtung dieser zu erfahren.
Kinderschutz hat im KiTa Zweckverband höchste Priorität
Unter Kinderschutz ist grundsätzlich der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch aber – im weiteren Verständnis – auch der Schutz vor Diskriminierung, Krankheit oder ähnlichem zu verstehen. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, ist der Kinderschutz in den KiTas im KiTa Zweckverband fest verankert.
„Mit Sorge nehmen wir wahr, dass die Fälle von Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben“, berichtet die verantwortliche Kinderschutzfachkraft des KiTa Zweckverbandes Eva Ortmann. „Umso wichtiger ist es, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, eigene Konzepte zu entwickeln und verbindliche Verfahren für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Geschäftsstelle zu entwickeln“, so Ortmann.
Für den KiTa Zweckverband ergeben sich neben den Vorgaben der staatlichen Gesetzgebung auch solche der katholischen Kirche. „Als katholischer Träger tragen wir eine besondere Verantwortung, den Kinderschutz mit höchster Priorität zu behandeln“, berichtet die Kinderschutzfachkraft. „Dass wir bereits über ein Schutzkonzept verfügen, liegt unter anderem daran, dass die Vorgaben der katholischen Kirche schon seit vielen Jahren fest verankert sind. Während andere Träger an der Entwicklung eines Schutzkonzeptes arbeiten, ist unseres bereits etabliert, kann ausgewertet und bei Bedarf optimiert werden“, betont sie.
Gesetzlicher Rahmen
In den Themenfeldern Kinderschutz und Prävention sind in den vergangenen Jahren einige Neuerungen eingetreten. Auf politischer Ebene wurde unter anderem im April 2022 ein neues Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet: das „Landeskinderschutzgesetz NRW“.
Im kirchlichen Kontext trat 2020 eine neue „Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen“ der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft. Auch Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die eine sexualbezogene Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen, werden dabei berücksichtigt. Im Mai 2022 wurde die „Präventionsordnung Bistum Essen“ von der neuen Präventionsordnung NRW „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ zeitgleich in allen fünf NRW-Bistümern abgelöst.
„Für den Schutz von Kindern ist es bedeutsam, dass alle Akteure aktiv werden, Vorgaben schaffen und sich gemeinsam dafür einsetzen, dass Kindeswohl in Kindertageseinrichtungen und gesamtgesellschaftlich an die erste Stelle zu setzen“, betont Eva Ortmann. „Um diesem Anliegen gerecht zu werden, konkretisieren wir im KiTa Zweckverband diese Vorgaben in vier übergeordneten Bausteinen, die transparent an alle Mitarbeitenden vermittelt und präsent gehalten werden und gelebte Praxis sind“, so Ortmann.
Die vier Bausteine lauten:
1) Institutionelles Schutzkonzept
Im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch wurde Anfang 2022 das Institutionelle Schutzkonzept aktualisiert und inhaltlich weiterentwickelt. Das Konzept soll dafür sorgen, dass jede und jeder sich innerhalb der Geschäftsstelle und aller angeschlossenen Kindertageseinrichtungen geschützt und wertgeschätzt fühlt; insbesondere Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene.
2) Sexualpädagogisches Rahmenkonzept
Das Sexualpädagogische Rahmenkonzept stellt – angelehnt an das Leitbild des KiTa Zweckverbandes, das Kinderbildungsgesetz NRW einschließlich der Bildungsgrundsätze NRW, das KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch, die Kinderrechte sowie an weitere gesetzliche Regelungen – eine einheitliche Grundlage zur Thematisierung von Sexualität in den Kindertageseinrichtungen im KiTa Zweckverband dar. Es ist die Basis, auf der die KiTas sich intensiv mit der sexualpädagogischen Erziehung und Bildung der Kinder befassen.
3) Kinderschutzfachkräfte als Insoweit erfahrene Fachkräfte
Neben diesen verbindlichen, schriftlich fixierten Standards wurden in den vergangenen Jahren rund 60 insoweit erfahrene Fachkräfte ausgebildet, welche speziell im Kinderschutz geschult sind. Sie beraten und schulen die Kolleginnen und Kollegen in den Kindertageseinrichtungen, nehmen bei Bedarf eine Risikoeinschätzung vor und erarbeiten gemeinsam weitere Verfahrensschritte, ohne die direkte Fallverantwortung zu übernehmen. Regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeitenden tragen außerdem dazu bei, das Wissen stets präsent zu halten.
4) PräOn-Schulungen
Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben sowie der Präventionsordnung des Bistums Essen, wurde eine eigene Verfahrensordnung zum Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen entwickelt. Mit der notwendigen Überarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes des KiTa Zweckverband wurde ein neues, fünfstufiges Schulungskonzept festgeschrieben. Mit der KEFB (Katholische Erwachsenen- und Familienbildung im Bistum Essen) wurde ein starker Partner gefunden, der es ermöglicht, diese Schulung im Rahmen eines Online-Selbstlern-Kurses „PräOn“ (Prävention online) anzubieten. Langfristig sollen alle Mitarbeitende in den KiTas und in der Geschäftsstelle PräOn durchlaufen.
Mehr erfahren:
Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, das Institutionelle Schutzkonzept sowie das Sexualpädagogische Rahmenkonzept herunterzuladen, erhalten Sie hier: https://www.kita-zweckverband.de/ueber-uns/kinderschutz-und-praevention.html
Titelbild:
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Mehr Infos zum Institutionellen Schutzkonzept und sexualpädagogischen Rahmenkonzept finden Sie hier.
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